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Winterdienst-Pflichten 2026: Was Eigentümer wissen müssen

Verkehrssicherungspflicht, Räumzeiten, Haftung — alles auf einen Blick.

Kurzantwort: Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Grundstückseigentümer. Wer nicht rechtzeitig räumt und streut, riskiert Schadensersatzforderungen, Bußgelder bis 10.000 € und strafrechtliche Konsequenzen. Ein professioneller Winterdienst mit GPS-Dokumentation schützt Mieter und Eigentümer gleichermaßen.

Kurzgefasst: Winterdienst-Pflichten für Eigentümer und Hausverwaltungen.

  • Wer haftet — und wie Sie die Pflicht rechtssicher übertragen

  • Räumzeiten, Gehwegbreiten und Streupflicht im Detail

  • Haftungsrisiken: Bußgelder, Schmerzensgeld und Strafverfahren

  • Worauf Sie bei einem professionellen Winterdienst achten sollten

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Kurzantwort: Der Grundstückseigentümer. Die Pflicht kann auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen werden — die Kontrollpflicht bleibt jedoch beim Eigentümer.

Die Räum- und Streupflicht liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer. In den meisten Kommunen umfasst sie den Gehweg vor dem Grundstück sowie alle Zugangswege zum Gebäude. Diese Pflicht kann übertragen werden:

  • Per Mietvertrag auf die Mieter: Nur wirksam, wenn ausdrücklich vereinbart und zumutbar — nicht bei gehbehinderten oder älteren Mietern

  • Per Dienstleistungsvertrag auf einen Winterdienst: Die sauberste Lösung — ein professioneller Anbieter übernimmt die operative Pflicht

Auch bei Übertragung bleibt die Kontrollpflicht beim Eigentümer. Sie müssen stichprobenartig prüfen, ob der Winterdienst tatsächlich durchgeführt wird. Ein Anbieter mit GPS-Dokumentation macht diese Kontrolle einfach.

Welche Räumzeiten gelten in Baden-Württemberg?

Kurzantwort: Werktags 7:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 oder 9:00 Uhr — je nach kommunaler Satzung.

  • Werktags: 7:00 bis 20:00 Uhr

  • Sonn- und Feiertags: 8:00 oder 9:00 bis 20:00 Uhr

  • Gehwegbreite: Mindestens 1,20 m müssen geräumt und gestreut sein

  • Hauseingänge und Zugangswege: Immer freizuhalten, auch Briefkästen und Mülltonnenstellplätze

  • Bei Dauerschneefall: Mehrfaches Räumen erforderlich — nicht erst am Abend

Die erste Räumung muss vor Beginn des üblichen Fußgängerverkehrs abgeschlossen sein. In der Praxis heißt das: Bei Schneefall in der Nacht muss spätestens um 7 Uhr morgens geräumt sein.

Was muss gestreut werden?

Kurzantwort: Auf Gehwegen sind in den meisten Kommunen nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat erlaubt. Streusalz ist oft nur auf Fahrbahnen zulässig.

Die kommunale Satzung regelt die zulässigen Streumittel. Professionelle Winterdienste verwenden in der Regel umweltverträgliche Mittel, die den Vorgaben entsprechen. Achten Sie bei der Wahl Ihres Dienstleisters darauf, dass die eingesetzten Streumittel dokumentiert werden.

Welche Haftungsrisiken bestehen bei mangelnder Räumung?

Kurzantwort: Schadensersatz, Bußgelder bis 10.000 € und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

  • Schadensersatz: Arztkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld — schnell fünfstellige Beträge

  • Ordnungswidrigkeiten: Bußgelder bis zu 10.000 € je nach Kommune

  • Strafrechtliche Konsequenzen: Bei grober Fahrlässigkeit droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung

  • Versicherungsprobleme: Ihre Gebäudeversicherung kann Leistungen kürzen, wenn Sie die Räumpflicht nachweislich verletzt haben

Besonders heikel: Wenn Sie die Räumpflicht auf Mieter übertragen haben, aber nicht kontrollieren, ob diese tatsächlich räumen, haften Sie als Eigentümer trotzdem.

Was müssen Hausverwaltungen und WEGs besonders beachten?

Kurzantwort: WEG-Verwalter tragen besondere Verantwortung — ohne organisierten Winterdienst können sie persönlich in die Pflicht genommen werden.

Verwalten Sie Objekte im Auftrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), kann die Gemeinschaft Sie in die Pflicht nehmen, wenn kein Winterdienst organisiert wurde. Dokumentieren Sie den Beschluss der Eigentümerversammlung, den Vertrag mit dem Dienstleister und die Einsatzprotokolle als Nachweis ordnungsgemäßer Durchführung.

Worauf sollte man bei einem professionellen Winterdienst achten?

Kurzantwort: Garantierte Räumzeiten, GPS-Dokumentation, vertragliche Haftungsübernahme, umweltschonende Streumittel und Festpreise pro Saison.

Ein guter Winterdienst nimmt Ihnen nicht nur die operative Arbeit ab, sondern auch das Haftungsrisiko. Achten Sie auf:

  • Garantierte Räumzeiten — schriftlich vereinbart, inkl. Wochenende und Feiertage

  • GPS-Dokumentation — lückenloser Nachweis jedes Einsatzes mit Zeitstempel und Route

  • Haftungsübernahme — der Dienstleister übernimmt die Verkehrssicherungspflicht vertraglich

  • Umweltschonende Streumittel — konform mit der kommunalen Satzung

  • Festpreise pro Saison — keine Überraschungen bei Starkschnee

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Räumpflicht?

Die Räumpflicht gilt, sobald Schnee oder Glätte auftritt. Es gibt kein festes Startdatum — die Pflicht besteht witterungsabhängig, in der Regel von November bis März.

Muss ich auch bei leichtem Schneefall räumen?

Ja. Bereits eine dünne Schneeschicht oder Reifglätte kann zur Rutschgefahr werden. Die Räumpflicht gilt unabhängig von der Schneemenge.

Wer haftet, wenn der Mieter nicht räumt?

Der Eigentümer — denn die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Sie müssen stichprobenartig prüfen, ob der Mieter seiner Pflicht nachkommt.

Was kostet professioneller Winterdienst?

Für ein 20-Parteien-Haus liegen die Kosten typischerweise bei 200–350 € pro Monat (Saison November–März). Mehr dazu in unserem Kostenvergleich Facility Management.

Weiterführende Informationen

Quellen

Stand: Januar 2026 | Aktualisiert: 28.01.2026

  • § 823 BGB — Schadensersatzpflicht bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • Gemeindesatzungen Baden-Württemberg — Räum- und Streupflicht

  • GEFMA Richtlinie 380 — Winterdienst im Facility Management

Über den Autor

KLEEGO Redaktion | Facility Management und Gebäudeservice

Die KLEEGO Redaktion schreibt praxisnahe Ratgeber für Hausverwaltungen, WEGs und Eigentümer. Alle Inhalte basieren auf unserer täglichen Erfahrung in der Objektbetreuung.